Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die Sie bei der GrünePerlen GmbH kaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Nachfolgend finden Sie die amtliche harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, deutsche Fassung)
Amtliche harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht – Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (deutsche Fassung).

Weitere Informationen zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Textfassung der Mitteilung

Barrierefreie Wiedergabe des Inhalts der Grafik. Maßgeblich ist die unveränderte amtliche Mitteilung oben.

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code in der Mitteilung oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Was das für Ihren Einkauf bei uns bedeutet

Die gesetzliche Gewährleistung erhalten Sie von uns als Verkäufer – sie ist kostenlos, Sie müssen sie nicht extra vereinbaren und sie gilt für jede Ware in unserem Shop. Wenn ein Gerät nicht so ist, wie es sein soll, melden Sie sich bitte einfach bei uns: telefonisch, per E-Mail oder über das Serviceformular. Wir klären mit Ihnen, ob repariert, ausgetauscht, der Preis gemindert oder erstattet wird. Halten Sie dafür bitte Ihre Bestell- oder Rechnungsnummer bereit.

Unabhängig davon gewähren viele Hersteller zusätzlich eine eigene Garantie, die oft länger läuft als zwei Jahre. Diese Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Sie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte uns gegenüber nicht ein – Sie können immer frei wählen, worauf Sie sich berufen. Welche Garantie für ein bestimmtes Gerät gilt, steht jeweils in der Produktbeschreibung.

Das GARAN-Label

Bei manchen Produkten sehen Sie in unserem Shop das EU-Zeichen GARAN. Es zeigt an, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt, die ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware gilt und länger als zwei Jahre läuft. Die Zahl im Label nennt die Dauer in Jahren. Fehlt das Label, heißt das nicht, dass es keine Herstellergarantie gibt – dann sind die Voraussetzungen des EU-Labels nur nicht vollständig erfüllt (zum Beispiel, weil die Garantie einzelne Bauteile ausnimmt).

Mehr zum EU-Label für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie (GARAN) auf europa.eu