Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,
Gerne erklären wir Ihnen in diesem Beitrag transparent und verständlich, warum bei einem Widerruf eine Minderung des Erstattungsbetrages (ein sogenannter Wertersatz) anfallen kann, wenn die Ware über eine reine Prüfung hinaus genutzt wurde.
Ihr Recht auf Prüfung der Ware
Zuerst das Wichtigste: Als Online-Käufer haben Sie selbstverständlich das Recht, die bestellte Ware zu prüfen. Der Gesetzgeber räumt Ihnen dieses Recht ein, damit Sie den Nachteil ausgleichen können, den Sie gegenüber einem Kauf im Ladengeschäft haben.
Im Laden können Sie ein Produkt von allen Seiten ansehen, es in die Hand nehmen und seine Beschaffenheit und Funktionsweise grundlegend prüfen. Genau diese Prüfung ist Ihnen auch bei einem Onlinekauf gestattet.
Was bedeutet "Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise"?
Diese Prüfung umfasst alles, was Sie typischerweise auch im Geschäft tun würden. Zum Beispiel:
- Ein Elektrogerät auspacken und kurz einschalten, um zu sehen, ob es funktioniert.
- Ein Kleidungsstück anprobieren.
- Einen Stuhl auspacken und sich probeweise daraufsetzen.
Ein solcher Umgang führt in der Regel zu keinem Wertverlust, und Sie erhalten bei einem Widerruf den vollen Kaufpreis zurück.
Wann entsteht ein Wertersatzanspruch?
Ein Anspruch auf Wertersatz für uns als Händler entsteht dann, wenn die Ware über diese reine Prüfung hinaus in Gebrauch genommen wird. Das bedeutet, der Artikel wird so genutzt, wie es ein Eigentümer tun würde. Dadurch entsteht ein Wertverlust, weil wir den Artikel nicht mehr als Neuware verkaufen können.
Beispiele für eine solche Ingebrauchnahme sind:
- Sichtbare Gebrauchsspuren: Kratzer, Flecken oder andere Abnutzungserscheinungen am Produkt.
- Nutzung, die Spuren hinterlässt: Mit einer Kaffeemaschine mehrere Kannen Kaffee kochen, mit einem Staubsauger die Wohnung reinigen oder mit einem Mixer Lebensmittel zubereiten.
- Installation und Montage: Einbau eines Autoradios oder das Anbringen einer Lampe an der Decke.
- Entfernen von Schutzfolien: Das Abziehen von fest angebrachten Schutzfolien, die nicht nur dem Transport dienen.
- Verbrauch von Zubehör: Nutzung von mitgelieferten Verbrauchsmaterialien (z. B. Filter, Kaffeekapseln, Batterien).
Die rechtliche Grundlage (§ 357 Abs. 7 BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt diesen Fall klar. Dort heißt es, dass der Verbraucher Wertersatz für einen Wertverlust der Ware leisten muss, wenn:
- der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war und
- wir Sie als Händler ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht und die möglichen Folgen (den Wertersatz) informiert haben.
Zusammenfassend:
Sie dürfen die Ware testen wie im Laden. Eine Nutzung darüber hinaus, die den Wert des Produktes mindert, führt dazu, dass wir diesen Wertverlust vom Erstattungsbetrag abziehen dürfen. Dies ist fair, da wir den Artikel nicht mehr zum vollen Preis an einen anderen Kunden verkaufen können.
Aus Kulanz berechnen wir in den meisten Fällen keinen Abzug, wenn Sie aufgrund von Unzufriedenheit in ein alternatives passendes Produkt bei uns tauschen möchten. Dann rechnen wir größtenteils den vollen Kaufpreis des ursprünglichen Produktes an.
Wir hoffen, diese Erklärung schafft Klarheit und Transparenz. Sollten Sie zu Ihrem spezifischen Fall weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.