Neben den Dir zustehenden, gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Verbrauchern entsprechend §13 BGB 5 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Enthält die Ware das Einzelteil "Motorblock und Getriebe", gewähren wir Verbrauchern entsprechend §13 BGB 10 statt 5 Jahre Garantie auf dieses Einzelteil. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Dir erworbenen Ware auf oder tritt eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Ware auf, gewähren wir Dir im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl....